Vom Mietobjekt ins Eigenheim–den neuen Traum richtig versichern
Das Einfamilienhaus ist und bleibt Wohntraum Nummer 1 in der Schweiz. Schon die Erfüllung dieses Traums erfordert einige Zeit, Geduld und oft etwas Glück. Das bestätigt ebenfalls die aktuelle «Wohntraumstudie» 2021. Ist es dann so weit, gibt es neben der Finanzierung, der Organisation des Umzugs und weiteren Formalitäten auch in puncto Versicherungen einiges zu beachten.
In der repräsentativen Studie untersuchen MoneyPark, AlaCasa und Helvetia gemeinsam die Zufriedenheit, die Träume und die Wünsche der Schweizer Bevölkerung bezüglich ihrer Wohnsituation. Für die aktuelle «Wohntraumstudie» 2021 wurden im Januar 1002 Personen mit Wohnsitz in der Schweiz online befragt. Der Wunsch nach Wohneigentum bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert gross und ist bei der Mieterschaft besonders ausgeprägt. 36 Prozent planen den Kauf einer Immobilie, und insgesamt zwei Drittel sind kaufinteressiert. Das frei stehende Einfamilienhaus bleibt also Wohntraum Nummer 1. Am stärksten ist dieser Wunsch bei der Altersgruppe der 25-bis 30-Jährigen mit 59 Prozent ausgeprägt. Die Eigentumswohnung holt aber auf und liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern ganze 8 Prozentpunkte höher in der Gunst als noch im Vorjahr (von 14% auf 22%). Gut zu wissen: Die Suche nach dem Traumobjekt braucht Geduld. Mittlerweile sucht knapp die Hälfte länger als ein Jahr, ein Drittel gar länger als drei Jahre.
Richtig versichert beim Umzug ins Eigenheim
So gross die Vorfreude auf das neue Zuhause auch sein mag: Rund um den Umzug gibt es einiges zu organisieren. Dabei sind wichtige Fragen im Voraus zu klären: Zügle ich mithilfe von Freunden oder mit einer Umzugsfirma? Wer kommt dafür auf, wenn Möbel beschädigt werden oder wenn sich Personen verletzen?
Geht beim Kisten-und Möbelschleppen mit Freunden etwas kaputt, kommt deren Privathaftpflichtversicherung nur für den Schaden auf, wenn solche Gefälligkeitsarbeiten mitversichert sind. Und ganz wichtig: Die beschädigten Gegenstände sind nur zum Zeitwert versichert. Allenfalls springt die eigene Hausratversicherung ein, wenn ein Zusatz «all risks» abgeschlossen wurde. Diese vergütet den Neuwert beziehungsweise die Wiederbeschaffungskosten. Da Schäden der Versicherung gegenüber nachgewiesen werden müssen, lohnt es sich, vor dem Umzug und von allfälligen Schäden Fotos zu machen. Das gilt auch, wenn eine Umzugsfirma beauftragt wird. Beim Vertragsabschluss sollten deshalb die Bedingungen für solche Fälle geprüft werden.
Sollte sich ein Zügelhelfer im freundschaftlichen Einsatz verletzen, ist dessen Unfallversicherung zuständig. Werden Helfer jedoch für ihre Unterstützung bezahlt, sollte für diese ebenso eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Zudem sind in diesen Fällen verschiedene Versicherungsdeckungen, zum Beispiel die Privathaftpflicht, ausgeschlossen.
Wer zum Zügeln ein Fahrzeug mietet, sollte es bei der Übernahme und der Rückgabe sorgfältig auf Mängel prüfen. Besonders zentral ist, bei der Übernahme auf Unterboden, Räder und Dach zu achten. Oft sind Schäden an diesen Teilen von der Versicherungsdeckung des Vermieters ausgeschlossen und müssen vom Mieter berappt werden. Selbstbehalte können ganz schön teuer sein. Ob die eigene Privathaftpflichtoder–falls vorhanden–die Assistanceversicherung für Motorfahrzeuge für solche Kosten aufkommt, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Schäden an Dritten, wie beispielsweise bei einem Unfall, sind durch die obligatorische Motorfahrzeugversicherung des Halters gedeckt.
Neue Adresse melden
Aufwendiger, als es auf den ersten Blick aussieht, ist die Adressänderung, die nun an verschiedensten Stellen ansteht. Gerade der Versicherung sollte sie rechtzeitig gemeldet werden, denn diese gewährleistet in der Regel während 30 Tagen Versicherungsschutz im alten wie auch im neuen Zuhause. Das gilt ebenso für die Autoversicherung, falls der Kanton gewechselt wird. Bei ihr muss innert 14 Tagen nach dem Umzug ein Nachweis angefordert werden, mit dem beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons die Kontrollschilder ausgetauscht werden müssen.
Deckung der Hausratversicherung überprüfen
Das schmucke Designersofa oder der lang ersehnte Weinkühler? Wer von einer Wohnung in ein Haus zieht, schafft sich gern neues–und oft mehr–Mobiliar an. Es bietet sich an, die Versicherungssumme des Hausrats zu überprüfen, wenn sich die Wohnsituation erheblich ändert. Häufig wird der Wert der eigenen Besitztümer unterschätzt. Im Falle einer Unterdeckung kann es bei Schäden zu Kürzungen kommen. Ein Rechenbeispiel:
Als Mieterin oder Mieter wurde eine Hausratversicherung abgeschlossen und die Versicherungssumme von 60000 Franken gewählt. Nach dem Umzug ins geliebte Eigenheim hat der Hausrat nun aber einen Wert von 100000 Franken. Kommt es bei einem Brand zu einem Totalschaden, deckt die Versicherung lediglich 60 Prozent der entstandenen Kosten. Aufgepasst: Auch bei einem Teilschaden übernimmt die Versicherung nur den gedeckten Anteil. Wenn Einbrecher beispielsweise Mobiliar im Wert von 30000 Franken stehlen, werden nur 18000 Franken von der Versicherung ausbezahlt. Für die restlichen 12000 Franken muss der Versicherungsnehmer selbst aufkommen.
Es wird empfohlen, beim Abschluss der Hausratversicherung eine Reserve einzukalkulieren und die Versicherungssumme entsprechend leicht höher zu wählen. In der Regel rechnet man etwa 10 Prozent des Hausratwerts dazu, sodass zukünftige Anschaffungen nach dem Einzug ins Eigenheim ebenfalls gedeckt sind. Doch wie ermittelt man den Wert des Hausrats? Die Websites der Versicherer stellen Hilfsmittel zur Verfügung–beispielsweise einen Rechner für die Versicherungssumme oder die Inventarlisten.
Neue Versicherungen werden relevant
Als Mieterin oder Mieter sind verschiedenste Versicherungen relevant: Hausrat-, Privathaftpflicht-, Reise-, Rechtsschutzversicherung und einige weitere. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien kommen die Gebäudeversicherung und die Bauversicherung dazu. Vom ersten Spatenstich bis zum fertigen Gebäude sind viele Hände am Werk–dabei können Unfälle passieren. Eine Bauversicherung schützt vor den finanziellen Folgen während der gesamten Bauphase.
Zur Gebäudeversicherung: Die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis sind die einzigen vier Kantone, in denen die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist. In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung vorgeschrieben, wird jedoch nicht über die kantonale Gebäudeversicherung, sondern über Privatversicherungen abgeschlossen. Da die kantonale Gebäudeversicherung aber nur grundlegende Feuer-und Elementarschäden abdeckt, bieten Gesellschaften optionale Gebäudeversicherungen an, mit denen die Immobilie optimal versichert werden kann. Es empfiehlt sich, auch die Gebäudeumgebung wie Rasen, Gartenhäuschen und -anlagen sowie Bäume und Einfahrten mit entsprechenden Zusatzdeckungen abzusichern. Die Ergänzung «all risks» in der Gebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Beschädigung aller Art. Versichert sind zum Beispiel Bauunfälle während der Bauzeit, böswillige Beschädigungen und Schäden durch Nagetiere, Insekten und Wildtiere.
Kaum bekannt, aber wahr: Die Erdbebengefahr in der Schweiz ist gar nicht so klein, wie man annimmt. Gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst ist das Wallis die Region mit der höchsten Gefährdung, danach folgen Basel, Graubünden, das St. Galler Rheintal, die Zentralschweiz und die übrige Schweiz. Deshalb empfiehlt es sich, individuell zu prüfen, ob der Zusatz mit einer Erdbebenversicherung sinnvoll ist.
Individuelle Bedürfnisse, passgenaue Lösungen
Das eigene Haus ist für viele die grösste Investition im Leben. Nach der Erfüllung des lang ersehnten Wohntraums verändert sich vieles–so auch die Versicherungsbedürfnisse. In jedem Fall müssen diese Bedürfnisse mit einer Expertin oder einem Experten besprochen werden. So entsteht ein Paket an Versicherungen, mit dem sich im Fall der Fälle böse Überraschungen vermeiden lassen. Denn: Das Zuhause ist da, wo man sich geborgen fühlt. Und das soll geschützt sein.