Sicher finanzieren und klug vorsorgen
Mit der Verwirklichung des Traums vom Eigenheim gehen Käufer eine langfristige Verpflichtung ein. Es ist eine komplexe und emotionale Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf sämtliche im Haushalt lebenden Personen haben kann.

Die Entscheidung für eine Hypothek ist sehr individuell und umfasst viele verschiedene Aspekte, welche relevant sind. Hypotheken werden meist über Preise und Zinsen definiert, jedoch nur selten über umfassende Beratung. Daher sind Sie gut beraten, diese Entscheidung mit einem kompetenten Partner an Ihrer Seite zu treffen. Eine gute Hypothekarberatung geht daher über die reine Finanzierung hinaus und sollte Ihre persönliche Lebenssituation gesamtheitlich miteinbeziehen, um Ihnen mögliche finanzielle Folgen aufzuzeigen und für Sie und Ihre Angehörigen auf lange Sicht ein sicheres finanzielles Fundament zu schaffen.
Finanzierung
Der Preis, den Sie maximal für eine Immobilie bezahlen können, richtet sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Gemäss den aktuellen Finanzierungsrichtlinien gilt, dass Sie die laufenden Kosten der Immobilie auch bei höherer Zinslast müssen tragen können. Der gesamte Finanzierungsbetrag wird in der Tragbarkeitsberechnung mit einem kalkulatorischen Zinssatz von jährlich fünf Prozent verzinst – auch wenn in der aktuellen Tiefzinsphase die Liegenschaftskosten tiefer liegen –, um sicherzustellen, dass die Finanzierung auch in Zeiten hoher Zinsen auf einer soliden Basis steht. Hinzu kommen jährliche Amortisationen und kalkulatorisch ein Prozent des Immobilienwerts für Unterhalts- und Nebenkosten. Die auf diese Weise kalkulierten Kosten dürfen nicht mehr als einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Doppelverdiener können beide Einkommen addieren, sofern eine Solidarschuldnerschaft eingegangen wird, also eine gemeinsame Haftung beider Partner.
Für den eigentlichen Kauf bzw. Bau eines Eigenheims ist ein Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent des Immobilienwerts erforderlich. Bei mindestens 10 Prozent davon muss es sich um sogenannt «hartes» Eigenkapital handeln: eigene Ersparnisse, Wertschriften, Guthaben der 3. Säule oder Rückkaufswerte von Versicherungspolicen. Anerkannt sind auch Erbvorbezüge oder Darlehen von Verwandten, sofern diese weder verzinst noch zurückbezahlt werden müssen. Die restlichen 10 Prozent dürfen in Form eines Vorbezuges oder einer Verpfändung aus der Pensionskasse stammen. Grundsätzlich ist es möglich, bis zu 80 Prozent des Immobilienwerts eines selbstgenutzten Wohnobjekts mit Hypotheken zu finanzieren. Massgebend für die Berechnung der Höhe der Eigenkapital- bzw. Hypothekaranteile ist der von der Bank festgelegte Verkehrswert der Liegenschaft; liegt dieser unter dem zu bezahlenden Kaufpreis, muss die Differenz vom Käufer aus zusätzlichen Eigenmitteln beigebracht werden.
Absicherung
Damit Sie über längere Zeit gut abgesichert sind, darf die Finanzierung des Eigenheims nicht isoliert betrachtet werden. Ein weiterer Aspekt in der gesamten persönlichen Finanzplanung bildet der Vermögensaufbau zur Erreichung weiterer finanzieller Ziele, Absicherung möglicher Risiken und Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen. Wer Geld aus der Pensionskasse einsetzt, muss sich Gedanken über die Auswirkungen machen. Die beim Vorbezug anfallenden Steuern müssen aus dem freien Vermögen bezahlt werden, und je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung sind Leistungseinbussen möglich. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Pensionskasse aufzeigen, welche Leistungen bei Invalidität oder Tod erwartet werden können. Durch einen späteren Einkauf in die Pensionskasse können durch einen Vorbezug verursachte Lücken in der Altersvorsorge auch wieder geschlossen werden. Besondere Vorsicht ist bei Einkäufen in die Pensionskasse geboten. Planen Sie einen Vorbezug Ihrer 2. Säule im Folgejahr nach dem Einkauf, verlieren Sie den Steuervorteil der letzten drei Einkäufe. Denken Sie auch an die Absicherung Ihrer Angehörigen. Arbeitnehmer sind über die obligatorische Unfallversicherung relativ gut gegen Erwerbsausfälle infolge Unfalls versichert. Bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod infolge Krankheit des Hauptverdieners ist aber oft mit beträchtlichen Einkommenseinbussen zu rechnen. Damit in diesem Fall für eine Familie das Eigenheim weiterhin tragbar ist, kann eine Todesfallrisikopolice über einen Grossteil des Hypothekarvolumens abgeschlossen werden – die ausbezahlte Versicherungssumme würde die Verschuldung senken, und das Zuhause bliebe trotz tieferem Einkommen aus Hinterlassenen-Leistungen finanzierbar.
Amortisation
Unter der bestmöglichen Berücksichtigung von weiteren potenziellen Risikoereignissen wie etwa Einkommenseinbussen bei Stellenwechsel, Arbeitslosigkeit, Familienzuwachs oder Scheidung ist es auch wichtig, die Hypothek in vernünftigem Rahmen zu amortisieren. Gegen das bei Hypotheken bestehende Zinsänderungsrisiko unterstützt Sie UBS mit der Kombinationsmöglichkeit verschiedener individuell auf Ihre Situation abgestimmter Produkte und Laufzeiten, sodass Sie frühzeitig gegen einen allfälligen Zinsanstieg gewappnet sind.
Wer heute dank rekordtiefer Zinsen zusätzliche Mittel frei verfügbar hat, ist gut beraten, Reserven zu bilden. Alle Sparanstrengungen sind auch später für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzbar, etwa wenn grössere Renovationen anstehen oder zwecks Reduktion der Hypothekarschuld. Ein stetiger Unterhalt der Immobilie sichert deren Werterhaltung bzw. allenfalls Wertvermehrung, was abgesehen von der Lage zu einem wesentlichen Teil deren Wiederverkäuflichkeit beeinflusst. Hypotheken sind gemäss der Selbstregulierung der Banken, die 2012 in Kraft trat, innerhalb von 15 Jahren linear (jedes Jahr gleich viel) auf mindestens zwei Drittel des Verkehrswertes zu reduzieren. In finanzieller und steuerlicher Hinsicht ist der Weg der indirekten Amortisation empfehlenswert. Mit den geleisteten Einzahlungen wird dabei nicht direkt die Hypothekarschuld amortisiert, sondern zum Beispiel in ein Säule-3a-Konto eingezahlt. So bleibt der Schuldzinsabzug der Hypothekarzinsen uneingeschränkt erhalten, und die Einzahlungen in die Säule 3a können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Für 2018 gelten folgende Maximalbeträge: mit Pensionskasse 6768 Franken, ohne Pensionskasse 33ʼ840 Franken (max. 20 Prozent des Nettoeinkommens).
Pensionierungsplanung
Die meisten Menschen geniessen die Wohn- und Lebensqualität in ihrem Eigenheim, wollen den Übergang ins Alter aber mit möglichst tiefen Hypothekarschulden angehen. Seien Sie vorsichtig, dass Sie die Ausgaben für Ihren Alltag nicht unterschätzen. Oft fallen Auslagen für Reparaturen und Anpassungen im Haus, Auslagen für medizinische Leistungen oder eine Pflegehilfe an. Da die Einkünfte aus AHV und Pensionskasse tiefer sind als das Einkommen während der Erwerbsphase, ist ein nachträgliches Aufstocken der Hypothek unter Berücksichtigung der geltenden Tragbarkeitsregeln oft erschwert. Die Hypothek sollte daher nur in dem Mass amortisiert werden, wie die Tragbarkeit ausgewiesen und der Liquiditätsbedarf angemessen berücksichtigt ist. Im Alter 65+ hilft es den Hauseigentümern wenig, wenn sie zwar ein stattliches Immobilienvermögen besitzen, gleichzeitig aber Mühe haben, die laufenden Kosten zu decken.
