Sturm und Gewitter: Was ist wie versichert?

Bei Gewittern entlädt sich die elektrische Spannung in Form von Blitzen. Allein im Sommer 2023 gab es in der Schweiz gemäss Meteonews über 362'256 Blitze. Das sind sehr viele Möglichkeiten, bei denen einer dieser Blitze auch einmal ein Haus treffen und Schaden anrichten kann – am Haus, an elektronischen Geräten oder auch am Elektroauto, das gerade an der Steckdose aufgeladen wird.

Schäden durch Blitze werden je nach Kanton wie Elementarschäden am Haus von der Gebäudeversicherung übernommen. Diese Gebäude-, Feuer- und Elementarschadenversicherung ist überall obligatorisch abzuschliessen bis auf die Kantone Genf, Tessin, Wallis und dem inneren Teil von Appenzell Innerrhoden. In den meisten Kantonen erfolgt der Versicherungsabschluss über die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt. Die Ausnahme bilden die sogenannten GUSTAVO-Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden sowie das Fürstentum Liechtenstein: In diesen Kantonen kann die Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.

Dach, Storen und Photovoltaikanlage beschädigt?

Wie sieht es mit der Deckung von Schäden aufgrund eines heftigen Gewitters aus? Sind beispielsweise Ziegel vom Dach geflogen oder wurden Storen oder auch die Photovoltaikanlage beschädigt, deckt die Gebäudeversicherung den Schaden, sofern Sturmböen von mindestens 75 Kilometer pro Stunde gemessen worden sind. Gleiches gilt auch, wenn ein Baum aufgrund eines solchen Sturms umfällt und ein Loch im Dach oder im Wohnzimmerfenster hinterlassen hat oder wenn ein Blitz ins Haus einschlägt und der Kühlschrank oder der Herd defekt ist.

Ebenfalls gedeckt sind Schäden aufgrund von sintflutartigem Regen bei einem Gewitter, wenn beispielsweise Wasser den Lichtschacht geflutet hat, über die Kellertüre ins Haus gelaufen ist und den Parkettboden im Hobbyraum aufgeweicht wurde. Hier übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel den Schaden. Was genau zum Haus gehört oder nicht, bestimmen die jeweiligen Abgrenzungsnormen der kantonalen Gebäudeversicherungen bzw. diejenigen der privaten Versicherungsgesellschaften.Wenn zudem im Hobbyraum auch die teure Designkommode in Mittleidenschaft gezogen wurde oder das teure Werkzeug in der Werkstatt im Keller, springt die Hausratversicherung ein und übernimmt den Neuwert der Objekte abzüglich eines Selbstbehaltes.

TV, Tablet oder Auto

Trifft ein Blitz ins Haus und richtet dabei Schäden am Fernseher, Tablet oder Staubsauger an, sind diese ebenfalls über die Hausratversicherung zum Neuwert gedeckt. Und wie sieht’s mit dem E-Auto aus, das gerade geladen wird? Entsteht durch Blitzschlag oder Kurzschluss ein Schaden am Fahrzeug, ist dies über die Teilkaskodeckung der Motorfahrzeugversicherung gedeckt. Die Versicherung springt auch ein, wenn man mit dem Auto unterwegs vom Blitz getroffen wird und zum Beispiel Lackschäden entstehen. Die Teilkaskoversicherung kommt auch bei Sturmschäden am Fahrzeug auf, sofern ein Wind von mindestens 75 Kilometer pro Stunde gemessen wird. Die Teilkaskodeckung übernimmt somit Schäden am Auto – auch wenn beispielsweise das Trampolin des Nachbarn oder Ziegel des Nachbarhauses als Folge eines entsprechenden Sturms auf das Auto fallen. Die Versicherung prüft im Einzelfall, ob sie die Eigentümerschaft des Trampolins oder des Hauses in Regress nehmen kann.

Fliegendes Trampolin

Und wie sieht es aus, wenn das Trampolin Ihrer Kinder oder Ihre Gartentruhe durch ein Gewitter oder einen Sturm gegen den Gartenzaun des Nachbars gedrückt werden? Kündigen die Medien einen Sturm schon länger im Voraus an, so sind die Versicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, Sicherungsmassnahmen zu treffen, um einen Schaden zu verhindern. Kommt durch Ihr Trampolin dennoch Eigentum eines Dritten zu Schaden, springt Ihre Haftpflichtversicherung ein. Diese prüft den Fall individuell, klärt ab, ob die Gegenstände gesichert waren und ob bei der Leistung eine Kürzung vorgenommen werden muss. Dabei zahlt die Versicherung dem Nachbarn jeweils den haftpflichtrechtlich geschuldeten Betrag, welcher dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes entspricht. Sie müssen einen allfälligen Selbstbehalt übernehmen. Schäden am Trampolin selbst oder auch Schäden an Ihrer neuen Gartenlounge oder an den teuren Sonnenschirmen übernimmt Ihre Hausratversicherung – und dabei ist der Neuwert versichert und Sie müssen einen Selbstbehalt übernehmen.

Das sollten Sie im Vorfeld eines Gewitters machen

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, das Wetter im Auge zu behalten und, wenn möglich, einen Wetteralarm für den eigenen Wohnort zu abonnieren. Falls ein Gewitter oder ein Sturm angekündigt wird, sollten Sie alle losen Gegenstände am und rund um das Haus sichern, um sich viel Aufwand und Ärger zu ersparen und damit auch der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Das bedeutet: Sonnenstoren einziehen und fixieren, Grill, Gartentruhe und Liegestühle sichern und allfällige lose Gegenstände wie Kinderspielsachen reinnehmen und Fenster, Türen und Garagentore schliessen. Zudem ist es empfehlenswert, vor dem Gewitter den Stecker bei empfindlichen Geräten wie TV und PC zu ziehen. Während des Gewitters unbedingt Dachrinnen, Fallrohre wie auch Entwässerungsschächte und -leitungen beobachten und bei Bedarf direkt handeln.

Was tun nach dem Gewitter?

Nach einem Gewitter mit Schäden am, um und im Haus ist es ratsam, vor dem Aufräumen alles mit Fotos zu dokumentieren und dann den Schaden der Versicherung zu melden mit Angabe des genauen Zeitpunkts des Ereignisses. Die Versicherung prüft dann, ob tatsächlich ein Gewitter in der Region der Kundin oder des Kunden stattgefunden hat und leitet die weiteren Schritte zur Abwicklung des Schadenfalles ein.

(Visited 27 times, 1 visits today)

Weitere Beiträge zum Thema