Eigenheim bauen ohne Kopfschmerzen
Beim Bauen gibt es immer wieder Probleme, und der Bauherr muss unvorhergesehene Kosten begleichen. Hier springen verschiedene Bauversicherungen ein und ersparen manch einem Bauherrn den Privatkonkurs
100 000 Franken Schaden
Doch bereits kurz nach dem Spatenstich wird aus dem Traum ein Albtraum: Die Baugrube stürzt in sich zusammen, ein Stück des steilen Hangs rutscht ab, das Haus des Nachbars wird arg in Mitleidenschaft gezogen. Die Springs müssen für die Reparatur der Risse in der Fassade des Nachbars aufkommen. Denn als Grundeigentümer sind die Springs laut schweizerischem Gesetz kausal haftbar für Schäden, die anderen durch ihr Bauprojekt entstehen. Das bedeutet: Der Bauherr haftet auch dann, wenn der Vorfall gar nicht sein eigenes Verschulden war. Grundlegend ist einzig der Tatbestand, dass der Drittschaden mit den Bauarbeiten zusammenhängt.
Die Kosten für solche Schäden belaufen sich auf mehrere hunderttausend Franken – Kosten, die Springs nicht in ihrem Budget kalkuliert haben. Obendrauf haben die Springs weder eine Bauherrenhaftpflicht- noch eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, die solche Kosten übernehmen würden. Es bleibt den Springs also nichts anderes übrig, als den gesamten Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.
Wenigstens Folgekosten versichert
Viele Schäden können verhindert werden, wenn für den Hausbau qualifizierte Planer, Unternehmer und Handwerker engagiert werden, die die örtlichen Verhältnisse kennen. Trotzdem sind Schäden wie die von Springs keine Seltenheit, egal, wie sorgfältig geplant wurde. Auch wenn die Schäden selber vielleicht nicht verhindert werden können: Wenigstens die Folgekosten kann sich der Bauherr versichern lassen. Dies ist besonders wichtig, da die meisten privaten Grundstückbesitzer die Rolle des Bauherrn selber wahrnehmen und damit auch verantwortlich für den nötigen Versicherungsschutz des Bauprojekts sind. Die entsprechenden Versicherungen sollten unbedingt vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden.
Keine Angst vor Vandalen
Aber auch am Bau unbeteiligte Personen können Schaden anrichten, wenn beispielsweise Jugendliche die Fassade mit Graffiti besprayen, Diebe über Nacht die teuren, neu installierten Küchengeräte entfernen oder böswillig Sachen beschädigen. Hier springt die Bauwesenversicherung ein. Sie deckt während der gesamten Bauzeit unvorhergesehene Schäden am entstehenden Gebäude. Zudem sind alle am Bau involvierten Parteien versichert: von der gesamten Planung und Bauleitung über die unzähligen Handwerker bis hin zum Bauherrn selber. In der Regel wird die Prämie für die Bauwesenversicherung unter den beauftragten Unternehmen aufgeteilt.
Damit es rasch weitergeht
Dank der Versicherung spart der Bauherr Zeit, Ärger und Kosten. Denn nach einem Schadenfall kommt es so nicht zu Bauverzögerungen, und die Arbeiten können wie geplant fortgesetzt werden. Ausserdem bevorschusst die Bauwesenversicherung auch dann das notwendige Kapital, wenn für den Schaden schliesslich ein anderer als die versicherten Parteien aufkommen muss, die Abklärungen eines Verschuldens aber erst noch geklärt werden müssen. Damit hilft die Versicherung, den Frieden auf der Baustelle zu wahren.
Anderer macht Schaden, Bauherr muss bezahlen
Neben Schäden am eigenen Bauobjekt drohen aber noch andere Gefahren: Schäden, die Dritte erleiden, wie beispielsweise an der Nachbarsvilla der Springs. Oder wenn ein ungenügend gesicherter Kran umkippt und das Nachbardach trifft. Oder wenn ein Fass mit Chemikalien ausläuft und den Boden kontaminiert. Dabei handelt es sich ebenfalls um Kausalhaftungen.
Vorsicht vor SchadenersatzForderungen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt genau solche Schäden ab: Ob Sach- oder Personenschäden, alle haftpflichtrechtlich geschuldeten Schäden, die infolge der Bauarbeiten entstehen, sind über die Versicherung gedeckt. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn zudem nicht nur vor den finanziellen Folgen, sondern auch bei der Abwehr von ungerechtfertigt erhobenen Ansprüchen. In solchen Fällen kann es aufgrund allfällig hoher Schadenersatzansprüche rasch sehr teuer werden, die Versicherungsprämie ist hingegen marginal. Die Experten der Versicherung verhandeln für den Bauherrn mit den Anspruchstellern und führen die nötigen Schadenabklärungen durch. Bei Rechtsstreitigkeiten unterstützen ihn baurechtlich versierte Juristen. Da der Versicherer den Bauherrn in Streitfällen vertritt, kann der Frieden unter allen am Bau Beteiligten und insbesondere mit betroffenen zukünftigen Nachbarn besser gewahrt werden. Somit bleibt der Bauherrschaft neben dem grossen Zeitaufwand auch viel Ärger erspart.
Baufehler nach dem Einzug erkannt?
Wenn das Eigenheim fertiggestellt ist, sind alle Sorgen erst einmal vergessen. Der Einzug steht an, die Freude ist riesig. Doch die erste Euphorie kann schnell verfliegen, wenn die Hausbesitzer die ersten Baumängel entdecken. Doch das ist kein Grund, den Kopf hängen zu lassen. Schliesslich schützt die Bauherren-Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten mit Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten. Die Versicherung berät den Bauherrn und übernimmt Verfahrens- wie auch Anwaltskosten.
René Harlacher, Chief Underwriting Officer
Wie teuer ein Problem auf der Baustelle werden kann
Wer selber glücklicherweise noch kein Problem auf der Baustelle erlebt hat, kann nur schwer erfassen, wie teuer es werden kann. Daher in der Folge einige Beispiele von Schadenfällen von Zurich:
Einsturz der Baugrube nahc heftigen und lang anhaltenden Regenfällen: ca. 34 000 Franken.
Einsturz der Baugrube nach einem Leitungsbruch, der einen Wasserschaden zur Folge hatte: 55 000 Franken.
Wasserschaden infolge Grundwasseranstieg, da die Wasserpumpe ausfiel: 22 000 Franken.
Der Bauunternehmer hat die Kragplattenarmierung falsch eingebaut, wodurch zwei Balkone abstürzten: 60 000 Franken.
Die Bauunternehmer vergassen, am Ende die Pflanzenbewässerung zu verschliessen, wodurch ein Wasserschaden entstand: 110 000 Franken.
Während der Nacht platzte der Wasserschlauch und verursachte einen Wasserschaden: 11 000 Franken.
Drei Glasscheiben wurden in der Nacht von Unbekannten eingeschlagen: 10 000 Franken.
Ein Zentralstaubsaugerrohr wurde mit Beton/Mörtel verstopft: 8 000 Franken.
Auch nach dem Bau absichern
Leider bedeutet das Ende des Baus nicht automatisch auch das Ende der Probleme mit einem Haus. Daher ist es empfehlenswert, dass Hausbesitzer auch nach dem Bau auf die richtigen Versicherungen achten. Idealerweise werden diese bereits in der letzten Bauphase abgeschlossen, damit es keine Lücke im Versicherungsschutz gibt.
Gebäudeversicherung
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist bis auf wenige Kantone kantonal geregelt. Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus aufgrund von Feuer und Elementarereignissen. Dazu zählen auch Schäden durch Hochwasser, Erdrutsche oder Stürme.
Gebäudehaftpflichtversicherung
Der Hausbesitzer sollte klären, ob seine Liegenschaft im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung auch mitversichert ist. Alternativ bietet sich die Gebäudehaftpflichtversicherung an. Diese deckt Ansprüche aus Sach- und Personenschäden ab. Dazu zählt beispielsweise, wenn ein Bekannter auf dem Grundstück auf einer Eisfläche ausrutscht und sich verletzt oder wenn ein Ast von einem Baum auf dem Grundstück abbricht und am Auto des Nachbarn Schaden anrichtet.
Gebäudewasserversicherung
Wasserschäden kommen immer unerwartet und werden obendrein rasch sehr teuer. Eine Gebäudewasserversicherung deckt Schäden am Gebäude durch Leitungsbrüche innerhalb und ausserhalb des Gebäudes, aber auch wenn es zu einem Rückstau von Wasser aus der Kanalisation kommt oder wenn Wasser aus Schwimmbädern, Whirlpools oder Teichen einen Schaden am Gebäude anrichtet.